grundsätzlich

grundsätzlich

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grund|sätz|lich ['grʊntzɛts̮lɪç] <Adj.>:
a) einen Grundsatz betreffend [und daher gewichtig]:
eine grundsätzliche Frage; etwas ist von grundsätzlicher Bedeutung; er hat sich dazu grundsätzlich geäußert.
b) einem Prinzip folgend, aus Prinzip:
etwas grundsätzlich ablehnen; sie gibt grundsätzlich keinem Bettler etwas.
Syn.: prinzipiell.
c) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel:
ich bin grundsätzlich für Gleichbehandlung, aber nicht in diesem Fall; er erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne.

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grụnd|sätz|lich 〈Adj.〉
1. von einem Grundsatz abgeleitet, auf ihm beruhend
2. als Regel gedacht, Ausnahmen zulassend
● es handelt sich um eine Frage von \grundsätzlicher Bedeutung; es handelt sich um eine \grundsätzliche Frage; \grundsätzlich muss ich dazu bemerken, feststellen, sagen; \grundsätzlich bin ich damit einverstanden, aber ...; etwas \grundsätzlich feststellen, verbieten; ich rauche \grundsätzlich nicht; das ist \grundsätzlich etwas anderes; das ist etwas \grundsätzlich anderes; \grundsätzlich bin ich dafür, dagegen; ich bin \grundsätzlich dafür, dagegen

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grụnd|sätz|lich <Adj.>:
1. einen Grundsatz (b) betreffend [u. daher gewichtig]:
-e Fragen;
ein -er Unterschied;
Bedenken grundsätzlicher Art;
er hat sich dazu g. geäußert.
2.
a) einem Grundsatz (a) folgend, entsprechend; aus Prinzip, ohne Ausnahme:
etw. g. ablehnen;
b) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel:
er erklärte seine -e Bereitschaft;
g. bin ich dafür, aber nicht bei dieser Konstellation.

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grụnd|sätz|lich <Adj.>: 1. einen ↑Grundsatz (b) betreffend [u. daher gewichtig]: -e Fragen; ein -er Unterschied; Bedenken -er Art; er hat sich dazu g. geäußert; Werden wir doch einmal g.! (befassen wir uns mit grundsätzlichen Fragen!; Brückner, Quints 270). 2. a) einem ↑Grundsatz (a) folgend, entsprechend; aus Prinzip, ohne Ausnahme: Sie ... konnte ihre -e Verweigerung nicht deutlicher artikulieren (Kronauer, Bogenschütze 389); etw. g. ablehnen; b) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel: er erklärte seine -e Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne; Er hatte ihr brieflich sein -es Einverständnis mitgeteilt, aber eine Bedingung daran geknüpft (Bieler, Mädchenkrieg 322); g. bin ich dafür, aber nicht bei dieser Konstellation.

Universal-Lexikon. 2012.

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